Diese Vergangenheit führte dazu, dass in unserem föderalen System in den Rahmenlerplänen die Vermittlung der „sozialen Marktwirtschaft“ und der „gesetzlichen Sozialversicherungssysteme“ verankert sind.
In anderen Ländern wird die heranwachsende Generation umfassend über den Aufbau einer eigenen Altersversorgung und Absicherungsnotwendigkeit aufgeklärt, also ein Bewusstsein und ein Bedarf geschaffen.
Dieses spiegelt die tatsächliche Bedarfssituation wider. Unsere Mitbürger fragen aktiv, das heißt Online, bei Freunden und Bekannten sowie Versicherungsvermittlern, Versicherungsschutz für die Pflichtversicherung Kfz-Haftpflicht nach, aber kennen die Schadenersatzpflicht nach Paragraf 823 BGB nicht.
Beratung weckt Bedarf
Ohne Information kein Bedarf und ohne Bedarf keine Aktivität. Hier kommt der Ruf des Versicherungsvermittlers an seinen Ursprung. Versicherungsvermittler klären unsere Mitbürger über die Gefahren und Risiken auf, früher auch „Klappern mit dem Sargdeckel“ genannt.
Durch diese Beratung erfahren unsere Mitbürger von einem Mangel und es wird ein Bedarf geweckt. Ein „geweckter“ Bedarf führt zur Entscheidungsmöglichkeit über die eigene Vorsorge oder Absicherung, aber auch dazu, dass Misstrauen entstehen kann.
Dieser Fehlmangel soll dann vermieden werden, was wiederum zu einer Ablehnung des Informationsüberbringers oder zu schlechten Umfragewerten führen kann.
Ohne Grundwissen bleibt nur Trial and Error
Dieses fehlende Wissen und damit verbunden die fehlende Bereitschaft zur Aktivitätsentwicklung zur Bedarfsdeckung trifft nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern den gesamten Finanzdienstleistungsmarkt.
Welcher Mitbürger wächst mit dem Wissen auf, dass es sehr empfehlenswert ist, wenn er eine pyramidenförmige Versorgungssituation für sich und seine engsten Angehörigen aufbauen sollte?
Ohne Grundwissen, wie soll sich einer unserer Mitbürger für verschiedene Anlage- und Risikomöglichkeiten entscheiden, außer durch „Trial and Error“, also Verlust und Risiko?
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