Versicherungspflichtgrenze in KV steigt

Die Bundesregierung, Berlin, hat die neuen Grenzwerte für die Sozial- und Krankenversicherung für 2008 festgelegt.
Eine deutliche Erhöhung erfuhr die Versicherungspflichtgrenze ? gleichzeitig auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze – in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wer also in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will, muss ab nächstem Jahr mindestens 48.150 Euro brutto jährlich (2007: 47.700 Euro) beziehungsweise 4012,50 Euro im Monat (2007: 3975 Euro) verdienen. Insgesamt sind dies 450 Euro mehr als aktuell.

Die Beitragsbemessungsgrenze ? also der Richtwert, bis zu dem der jeweilige Prozentsatz des Bruttogehalts für die gesetzliche Sozialversicherung abgezogen wird ? steigt in den alten Bundesländern von 5.250 Euro monatlich auf 5.300 Euro monatlich; in den neuen Bundesländern verringert sie sich dagegen von 4.550 auf 4.500 Euro im Monat. Der Grund laut dem Bundeskabinett: Diese Größe wurde für 2007 auf Grundlage einer vergleichsweise hohen Lohnrate Ost von plus 1,38 Prozent in 2005 fortgeschrieben. Tatsächlich wurde dieser Wert im Jahr 2006 jedoch nicht erreicht. Deshalb erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethodik für das nächste Jahr eine entsprechende Korrektur.

Zum Hintergrund: Um die Rechengrößen zu ermitteln, legt die Bundesregierung die Einkommensentwicklung der deutschen Bevölkerung zugrunde. Für 2006 betrug diese in Gesamtdeutschland plus 1,01 Prozent. (aks)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments