3. Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, denn sie deckt Schäden, die man gegenüber Dritten verursacht. Ohne diesen Schutz muss der Verursacher des Schadens in unbegrenzter Höhe und lebenslang haften.
Bei Sachschäden ist das meist leistbar, doch Personenschäden können mit sehr hohen Kosten einhergehen und ohne private Haftpflichtversicherung schnell zum wirtschaftlichen Ruin führen. Die Kosten für einen privaten Haftpflichtschutz sind indes sehr gering. Auf diese Absicherung sollten daher auch Beamte nicht verzichten.
4. Diensthaftpflichtversicherung
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haften persönlich und unbegrenzt für Schäden, die sie während ihrer Dienstzeit verursachen. Insbesondere für Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte ergibt sich daraus ein großes Haftungsrisiko.
So können Lehrer etwa dafür belangt werden, wenn sich ein Schüler im Unterricht verletzt, weil der Pädagoge seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Verwaltungsbeamte müssen beispielsweise für Schäden haften, die durch eine falsche Auskunft oder Entscheidung ihrerseits entstanden sind.
Verletzt ein Polizist bei einem Schusswechsel einen Unbeteiligten, muss er für die Folgen haften. In all diesen Fällen bewahrt die Diensthaftpflichtversicherung die Beamten vor der persönlichen Haftung. Sie ist wie die Privathaftpflichtversicherung eine günstige Absicherung, auf die Staatsbedienstete nicht verzichten sollten.
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