5. Unfallversicherung
Da die meisten Unfälle im Haushalt beziehungsweise in der Freizeit passieren, ist die private Unfallversicherung eine weitere sinnvolle Absicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur dann, wenn es sich um einen Dienstunfall handelt.
Werden durch bleibende Schäden infolge eines Unfalls in der Freizeit hohe Kosten verursacht, wenn etwa Auto oder Wohnung umgerüstet werden müssen, trägt sie die private Unfallversicherung.
6. Rechtsschutzversicherung
Infolge eines Rechtsstreits kann es zu hohen Gerichts- und Anwaltskosten kommen. Diese Kosten werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer zahlen sogar im Einzelfall eine Strafkaution.
Wie wichtig diese Absicherung ist, muss jeder selbst entscheiden. Grundsätzlich sind rechtliche Auseinandersetzungen eher selten und die mit ihnen verbundenen Kosten meist nicht existenzbedrohend.
Experten ermitteln individuellen Versicherungsbedarf
Zumindest die ersten vier der aufgezählten Versicherungen sollten Beamte abschließen. Der tatsächliche Versicherungsbedarf kann jedoch nur durch einen Fachmann individuell analysiert werden.
Beamte, die sich gegen existenzbedrohende Risiken absichern wollen, sollten sich daher an einen Experten wenden. (jb)
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