Versicherungsschutz für Schulkinder: Erst Eltern, dann Kinder absichern!

Bianca Boss
Foto: BdV/Achenbach
Bianca Boss, BdV-Vorständin

Der Schulstart rückt in vielen Bundesländern immer näher. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, den Eltern zuerst sich abzusichern. Und sich danach um die Absicherung des Kindes zu kümmern. Auch was die Produkte betrifft, hat der BdV klare Vorstellungen.

„Besonders wichtig sind die Privathaftpflichtversicherung sowie die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Todesfalls und eines Arbeitskraftverlustes“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Die Absicherung im Falle eines Arbeitskraftverlustes erfolge am besten über eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls sei eine Hinterbliebenenabsicherung mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll; und vor allem dann empfehlenswert, wenn Hinterbliebene und/oder die Kinder selbst nicht oder nur geringfügig zum Haushaltseinkommen beitragen und wirtschaftlich von einem Partner oder einer Partnerin abhängig seien, so Boss.

Die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so hoch angesetzt sein, dass man seinen Lebensstandard aufrechterhalten kann und auch in der Zukunft liegende Ausgaben wie Kosten für ein Studium der Kinder gedeckt wären. Vergleichbares gilt für die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung.

Kinderinvaliditätsversicherung statt Kinderunfallversicherung

Nur Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei Behinderung durch Krankheit, so Boss: Nachdem die Eltern sich selbst gut versichert haben, sollten sie im nächsten Schritt finanzielle Sicherheit für den Fall schaffen, dass ihr Kind wegen schwerer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist.

„Die Versicherungsleistung muss eine angemessene Rentenleistung vorsehen und so hoch sein, dass zumindest ein Elternteil beruflich für das Kind kürzertreten könnte – auch, wenn das Kind erwachsen wird. Denn beeinträchtigte Kinder können oftmals auch später kein eigenes Einkommen generieren“, empfiehlt Boss.

Für die Absicherung der finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität oder schweren Krankheit empfiehlt Boss vorrangig, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, die eine lebenslange Rente leistet.

Eine Kinderunfallversicherung ist dagegen nachrangig – sie leistet nur bei unfallbedingter Invalidität eine vereinbarte Summe entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad. Eltern können allerdings die Unfallversicherung mit Rentenleistung als Ausweichoption zur Absicherung ihres Kindes in Erwägung ziehen, wenn sie keine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen können. Die Kinderinvaliditätsversicherung ist im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten.

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