Gerade bei Großschäden in der industriellen Sachversicherung ist die Unterversicherung meist ein Thema. Vema konnte jetzt mit einem Versicherer eine neue Lösung finden. Liegt die Versicherungssumme (welche weiterhin dem Versicherungswert entsprechen soll) über den bilanzierten Anschaffungs- und Herstellungskosten + Vorräte + 10 % Pauschale, verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Dies gibt Kunden und Versicherungsmakler Sicherheit und reduziert die „Stressmomente“ in der Schadenregulierung.
Ein weiteres Spannungsfeld bei Großschäden ist häufig die Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, insbesondere beim Brandschutz. Hier berät der Versicherer den Versicherungsnehmer, denn alle Beteiligten haben das Ziel, einen Schaden nach Möglichkeit zu vermeiden. Kommt es zum Schaden und wurden Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt oder der Schaden grob fahrlässig verursacht, nimmt der Versicherer erst bei den 5 Mio. übersteigenden Anteil eine Quotelung vor.
Die Lösung ist schwerpunktmäßig für nationales Industriegeschäft bis 50 Mio. PML geschaffen. Die Vema verhandelt aktuell noch mit weiteren Versicherern die Konditionen für das Beteiligungsgeschäft, um auch höhere PML darstellen zu können.
Daneben hat Vema weitere Rahmenverträge in der industriellen Sachversicherung, welche die Standardbedingungen der Versicherer – insbesondere in den sehr wichtigen Punkten Unterversicherungsverzicht und Quotelungsverzicht bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung und Schadenverursachung – wesentlich aufwerten.
Neben diesen laut Hermann Hübner, Vorstand der Vema, für Produktentwicklung sehr wichtigen Eckpunkten finden sich dort auch viele weitere Deckungserweiterungen, welche Vema-Partner aus dem Gewerbegeschäft kennen, in den Lösungen der Vema.