Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Berufung des Kaffee- und Einzelhändlers gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zurückgewiesen. Dem Hamburger Unternehmen war vom LG verboten worden, über sein Internetportal Versicherungen und Finanzdienstleistungen anzubieten.
Entscheidend war die Frage, ob Tchibo nur als sogenannter Tippgeber fungierte und damit von einer Genehmigungspflicht befreit war oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfand.
Auffassung des LG Hamburg bestätigt
Das OLG Hamburg bestätigte jetzt die Auffassung der Vorinstanz, der zufolge die Aktivitäten von Tchibo für einen reinen Tippgeber zu weit gingen, da nicht nur Kontaktdetails weitergegeben, sondern dem Kunden die Möglichkeit zu einem Online-Abschluss für konkrete Produkte offeriert wurden. Die Revision wurde zugelassen, womit Tchibo das Urteil dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorlegen kann.
Geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WIW), der von seinen Mitgliedern, dem ebenfalls in Düsseldorf ansässigen Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ und AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung eingeschaltet wurde.
Grund der Klage war die Tchibo-Homepage, auf der bis Januar 2011 neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert wurden. Bereits im Januar 2011 hatte Tchibo sich aus dem Vertrieb von Versicherungen zurückgezogen. Nachdem im August 2009 der Vertrieb von Investmentprodukten eingestellt wurde.
Kläger sind zufrieden
Der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, sieht die Position der Kläger nun erneut bestätigt. Der Gesetzgeber habe eindeutig bestimmt, dass die Vermittlung von Versicherungen an klare Vorgaben geknüpft ist: eine Qualifikation des Vermittlers, eine Dokumentation des obligatorischen Beratungsgesprächs, Informationspflichten, den Abschluss einer Versicherung gegen Vermögensschäden des Kunden und an eine Registrierung.
„Diese Vorgaben des Gesetzgebers schienen weder die Aufsichtsbehörde BaFin noch Tchibo und die Partnerversicherung Asstel für relevant zu halten. Es ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher und ein schöner Erfolg der gemeinsamen Bemühungen von WIW, Versicherungstip und AfW“, so Wirth weiter. (jb)
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