Das ist dann auch für jeden Kunden bindend und richtig. Folglich kann der Kunde aus dem Status des Vermittlers weder positive noch negative Schlüsse ziehen. Noch einmal anders formuliert: Der Status kann nach der gesetzgeberischen Konzeption bei der Entscheidung für oder gegen den Vermittler überhaupt keine Rolle spielen.
Wenn der Gesetzgeber selbst aber der Meinung ist, dass der Status jeden Vermittlertypus gleichermaßen zur Vermittlung von Versicherungen berechtigt, dann benötigt der Kunde keine Statusinformation mehr, weil ja jeder Vermittlertypus gleichermaßen qualifiziert ist. Will sagen: Die Statusinformation ist völlig überflüssig, weil sowieso jeder Vermittlertypus im Sinne des Gesetzes angemessen und hinreichend qualifiziert ist.
Überfülle an Informationen gegenüber den Kunden
Warum soll sich der Kunde also mit dem Status des Vermittlers auseinandersetzen? Der langen Rede kurzer Sinn: Die Statusinformationen sind überflüssig wie ein Kropf – viel wichtiger ist, dass der Kunde zu seinem Vermittler Vertrauen hat. Dieses Vertrauen gewinnt der Vermittler gegenüber dem Kunden nicht durch seinen Status, sondern durch seine persönliche Überzeugungskraft und fachliche Kompetenz. Will sagen: Das gesamte Konzept der Statusinformation ist in sich unlogisch und widersprüchlich – es führt zu einer Überfülle an Informationen gegenüber den Kunden und sollte deshalb aufgegeben werden.
Autor Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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