Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hat die Vorschläge der EU-Kommission zur Vergütungstransparenz der Versicherungsvermittler kritisiert und diese für nicht geeignet erklärt.
Die Provision des Vermittlers, die die EU-Kommission zukünftig offen legen möchte, sei nur ein Teil der Gesamtkosten – ein seriöser Vergleich zwischen den Produkten sei dadurch für den Kunden nicht möglich, teilte der Verband mit. Damit die Kunden Versicherungsprodukte tatsächlich vergleichen und beurteilen können, müssen sie die ganzen Kosten kennen, heißt es in einer Stellungnahme des GDV.
In Deutschland weisen die Lebens- und Krankenversicherer bereits seit 2008 die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten aus – dies sei ein richtiger Ansatz, betonte der Interessenverband. Die Kosten seien hierzulande somit deutlich transparenter, als es der Vorschlag der EU-Kommission vorsehe. Auch in der Schaden- und Unfallversicherung sieht der GDV nach eigenen Angaben keine Veranlassung, neue Transparenzvorschriften zu erlassen.
Was die Beratung betrifft, plädiert der GDV dafür, den Grundsatz aus der 2002 verabschiedeten ersten Richtlinie zur Versicherungsvermittlung (IMD1) beizubehalten. Demnach besteht eine Beratungspflicht bei konkreten Anlässen. Ein beratungsfreier Verkauf sollte nur als Ausnahme möglich sein – in engen, definierten Grenzen, heißt es weiter. Nur der Verbraucher allein sollte dazu die Entscheidung treffen dürfen.
Die EU-Kommission möchte die Regeln für die Versicherungsvermittlung (IMD2-Richtlinie) neu gestalten. (lk)
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