Entscheidungen eines Familiengerichts bezüglich der rechtlichen Vorgaben des Versorgungsausgleichs sind bindend. Wird beispielsweise die Betriebsrente eines Mannes zugunsten seiner geschiedenen Ehefrau gekürzt, muss er dies hinnehmen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil.
In dem Streitfall bezog der Kläger eine Betriebsrente von der beklagten Pensionskasse.
Versorgungsausgleich durch Familiengericht
Nach der Scheidung von seiner Frau hat das zuständige Familiengericht einen Versorgungsausgleich vorgenommen.
Die Frau beantragte daraufhin eine Änderung des Versorgungsausgleichs zu ihren Gunsten, den das Familiengericht akzeptierte. Daraufhin kürzte die Pensionskasse die Betriebsrente des Ehemannes um den der Ex-Frau zugesprochenen Betrag.
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In seiner Entscheidung vom 10. November 2015 (3 AZR 813/14) erkennt das BAG das Urteil des Familiengerichts und somit die Kürzung der Betriebsrente des Ehemannes als rechtens an.
Dem BAG zufolge ist die Entscheidung rechtskräftig. Es sei allein Aufgabe der Familiengerichte, die rechtlichen Vorgaben des Versorgungsausgleichs zu klären. (nl)
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