Bis dass der Tod euch scheidet? Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Die Aufteilung der Altersvorsorge im Scheidungsfall ist bislang äußerst kompliziert geregelt. Eine neue Pensionskasse soll nun Abhilfe leisten.
Um Scheidungswilligen die Übertragung von Rentenansprüchen zu erleichtern, haben 38 Lebensversicherer gemeinsam die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) gegründet. Es handelt sich um eine kapitalgedeckte Auffanglösung in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, die die Ausgleichsansprüche auf Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge regelt.
Mit der Gründung der VAUSK reagiert die Branche auf das seit September 2009 in Kraft getretene Scheidungsrecht, in dem vorgegeben ist, wie das Vermögen zwischen Eheleuten aufgeteilt wird. Das neue Versorgungsausgleichsrecht sieht vor, dass die Rentenansprüche der Ex-Ehepartner, die während der Ehezeit erworben wurden, je zur Hälfte gesplittet werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt sich zufrieden: „Mit der kapitalgedeckten Versorgungsausgleichskasse wurde eine gute, systemkonforme Lösung gefunden, die auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Scheidungen zugeschnitten ist“, erklärt GDV-Vorsitzender Jörg von Fürstenwerth.
Nach dem neuen Gesetz soll der ausgleichsberechtigte Ex-Ehepartner einen eigenen neuen Rentenvertrag beim Versorgungsträger des geschiedenen Ehepartners erhalten oder ihn bei einem anderen Anbieter abschließen. Wenn keine Angaben gemacht werden, springt auf Anweisung des Familiengerichtes die VAUSK als neue gesetzliche Auffanglösung ein. (hb)
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