Was heißt das zum Beispiel für einen pflegebedürftigen Rentner – nennen wir ihn Karl M. – in Pflegestufe II, der zu Hause versorgt wird?
Die Beispiel-Rechnung macht klar: Hat Karl M. kein Vermögen, wird er seinen Lebensunterhalt unter diesen Umständen nicht mehr bestreiten können. Dabei ist in dieser Rechnung unberücksichtigt, dass die Durchschnittsrente Ende 2012 deutlich unter dem oben aufgeführten Betrag lag.
Frauen erhalten weniger Rente
Für Männer waren es 940 Euro in den alten und 949 Euro in den neuen Bundesländern. Bei den Frauen sogar nur 538 beziehungsweise 692 Euro im Monat. Die errechnete Versorgungslücke würde sich also deutlich erhöhen, wenn die Betroffenen nicht noch über weitere Einkünfte – etwa aus einer Riester– oder Betriebsrente – verfügen.
Unterschiedlich hohe Versorgungslücke bei stationärer oder ambulanter Pflege
Auch dieses Ergebnis zeigt, dass selbst bei höheren eigenen Einkünften im Alter oder geringeren Kosten für „einzukaufende“ Pflegedienstleistungen bei den meisten Betroffenen eine erhebliche Versorgungslücke übrig bleibt.
Sie ist im Falle der ambulanten Pflege sogar deutlich höher als bei stationärer. Denn bei Ersterer kommen die Kosten für Miete, Strom und Essen gesondert hinzu. Die finanzielle Lücke kann dann nur durch die Verwertung eventuell vorhandenen Vermögens (Ersparnisse, Immobilienbesitz) geschlossen werden.
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Steht kein ausreichendes Vermögen zur Verfügung, müssen eventuell vorhandene Unterhaltspflichtige (Ehegatte, Kinder) je nach eigener Leistungsfähigkeit dafür aufkommen. Erst wenn das noch nicht reicht, übernimmt der Sozialhilfeträger den Rest.
Seite drei: Worauf es in der Pflegeberatung ankommt