Wichtig dabei: Sollte der Betroffene innerhalb von zehn Jahren vor Eintritt des Pflegefalls eigenes Vermögen (etwa an Kinder, Enkel oder den Ehegatten) verschenkt haben, ist der Sozialhilfeträger berechtigt, dieses Geld von den Begünstigten zurückzuverlangen, um damit die eigenen Leistungen zu mindern.
Worauf es in der Pflegeberatung ankommt
All dies macht deutlich, dass in der Pflegevorsorge neben der Berücksichtigung von Demenzerkrankungen ein besonderes Gewicht auf die umfassende Absicherung für die ambulante Pflege gelegt werden sollte. Immerhin macht diese rund 70 Prozent aller Pflegefälle aus und dauert zudem sehr viel länger als die durchschnittliche Verweildauer im Heim.
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Legt man die oben ermittelten Zahlen zu Grunde, kommt man bei einer angenommen mittleren Verweildauer leicht auf eine Summe zwischen 60.000 und 80.000 Euro, die zur Schließung der finanziellen Lücke im Pflegefall insgesamt erforderlich ist.
Für erfolgreichen Pflegevertrieb ist deshalb eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage solcher Zahlen und der individuellen Situation des Kunden unerlässlich. Gleichmaßen sollte es aber auch um das Aufzeigen der Konsequenzen gehen, die sich aus einer ungenügenden Pflegevorsorge für den Betroffenen und seine Familie insgesamt ergeben können.
Autor Markus Hierl ist Leiter Partnervertrieb der DFV Deutsche Familienversicherung AG, deren Kerngeschäft im Bereich der Pflegevorsorge liegt.
Fotos: DFV / Shutterstock