Offen ist noch, ab welcher Betriebsgröße ein solches Beschwerdemanagement vorgehalten werden muss. Hierzu werden der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich im 1. Quartal noch klären, ab welcher Betriebsgröße ein Vermittler überhaupt entsprechende interne Prozesse einrichten muss.
Klar ist aber, dass alle Vermittler(unternehmen) Beschwerden von Kunden in geeigneter Form zumindest sammeln müssen und beantworten müssen.
Versicherungsschutz nicht riskieren
Sollte der Kunde wegen einer Streitigkeit eine Schlichtungsstelle anrufen, besteht von nun an die Pflicht der Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren.
Praxistipp: Es sollte ohne Rücksprache mit der eigenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung keine Stellungnahme abgegeben werden, um nicht wegen einer Obliegenheitsverletzung den Versicherungsschutz zu verlieren.
Seite fünf: Vermeidung von Interessenkonflikten