Herr Thiede, warum sollten Versicherte ihre Lebensversicherung weder kündigen noch verkaufen, sondern rückabwickeln? Welche Vorteile haben sie dadurch?
Thiede: Wenn Versicherte sich von ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auf eigene Faust trennen wollen, dann fällt ihnen meistens nur ein, sie zu kündigen oder beitragsfrei stellen zu lassen. Im ersten Fall müssen sie den meistens niedrigen Rückkaufswert akzeptieren, den ihnen die Versicherungsgesellschaft anbietet. Gleichzeitig akzeptieren sie nachträglich alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vergangenheit und deren Änderungen. Das ist fatal, denn gerade diese AGB sind in vielen Fällen der Hebel, um höhere Ansprüche durchzusetzen. Wenn man den Vertrag beitragsfrei stellt, sinkt das Guthaben von Jahr zu Jahr, weil die Versicherungen weiter ihre Betriebskosten abbuchen. Beim Verkauf erhalten Versicherte in der Regel einige Prozent mehr als den Rückkaufswert, doch natürlich möchte der Ankäufer auch noch Geld verdienen. Immerhin hat der Verkauf schon einen Vorteil: Entweder gibt es einige Prozente mehr oder der Verkäufer macht Verlust, kann diesen dann aber steuerlich absetzen. Das ist für die Versicherten interessant, die Einnahmen aus Kapitalerträgen haben und deren Verkaufspreis niedriger ist als die Summe der gezahlten Beiträge. Bei der Rückabwicklung mit unserem Konzept kommt für die Versicherten deutlich mehr im Portemonnaie an. Für dieses Konzept haben wir Spezialisten verpflichtet, die mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung die besten am Markt sind. Mit dieser Kombination der Spezialisten erreichen wir das höchstmögliche Ergebnis für den Kunden. Dabei werden die Erstansprüche aus dem Rückkaufswert bereits innerhalb von circa 20 Tagen realisiert. Vor Annahme des Vertrages prüfen wir, ob der Vertrag finanzmathematisch Chancen auf Erfolg hat. Bei Fällen, wo sich das von vornherein nicht rechnet, nehmen wir diesen Vertrag nicht an.
Warum genau sind die Verträge fehlerhaft und können rückabgewickelt werden? Kann der Anspruch auf Rückabwicklung verjähren?
Thiede: Grundsätzlich können wir Lebensversicherungen mit unseren Methoden anfechten, die zwischen 1982 und 2014 abgeschlossen worden sind. In vielen Fällen sind die Versicherten nicht richtig oder nicht vollständig über die Inhalte vor Abschluss, über die Risiken und die Vertragsänderungen während der Laufzeit des Vertrags aufgeklärt worden. Die am Konzept arbeitenden Rechtsanwälte sind in diesem Bereich seit über 30 Jahren tätig und sind darauf spezialisiert, diese Versäumnisse zu erkennen. Eine mögliche Verjährung beginnt erst dann, wenn Versicherte bzw. deren Anwälte bei der Versicherung Ansprüche geltend machen. Diese Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis.
Sie versprechen, dass Versicherte bei einer Rückabwicklung das Doppelte bis Dreifache des Rückkaufswertes herausbekommen. Wie soll das funktionieren?
Thiede: Nein, das können wir nicht versprechen, denn das sind Spitzenergebnisse. Die sind nicht selten, jedoch auch nicht die Regel. Im ersten Schritt prüfen wir vor der Annahme, ob wir den Vertrag mit Aussicht auf Erfolg bearbeiten können. Erst wenn auf Basis einer Vorkalkulation die Aussicht auf einen Mehrwert von zum Beispiel 50 Prozent des Rückkaufswerts besteht und sich nach Abzug der Kosten für die Dienstleistungen ein realistisches Ergebnis mit einem für den Kunden höheren Anspruch als der bisherige ausgewiesene Rückkaufswert ergibt, nehmen wir den Vertrag an. Im ersten Schritt verkaufen die Versicherten ihren Vertrag an einen am Markt etablierten und finanzstarken Policen-Aufkäufer. Dieser bedient den Rückkaufswert und zahlt innerhalb von circa 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen 75 Prozent der Ansprüche des Kunden aus. In diesem Zuge wird auch der Steuervorteil des Paragrafen 20 Einkommensteuergesetz (EStG) für den Kunden geregelt, was ein sehr wichtiger Vorgang ist. Nach Abschluss des ersten Schritts, wobei der Kunde zwischen einer und bis zu vier Auszahlungen erhält, übernehmen im zweiten Schritt die Gutachter und Rechtsanwälte die außergerichtliche Interessenvertretung der Rechte der Kunden, um möglichst ohne Klage eine für den Kunden interessante Einigung mit dem Versicherer zu erzielen. Jeder Vertrag ist individuell und man kann hier keine Pauschalaussagen treffen. Von den realisierten Mehrerlösen werden dem Kunden 75 Prozent überwiesen. Die Differenz erhalten die am Konzept beteiligten Dienstleister. Auch bei diesem Schritt kann es zu mehreren Zahlungen an den Kunden kommen. Versprechen können wir nichts, doch wir haben es geschafft, eine für den Kunden außerordentlich interessante Kombination von Spezialisten zusammen zu stellen, die ein großes Interesse daran haben, mit fundierten Argumenten und Methoden das Optimum aus dem Vertrag für den Kunden herauszuholen.
Stichwort Rechtsrisiken: Wer trägt die Prozesskosten, falls es doch zum Prozess mit dem Versicherer kommt?
Thiede: Die Vergangenheit zeigt, dass die beauftragte Anwaltskanzlei in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung erzielt hat. In manchen Fällen wird geklagt, besonders dann, wenn die Ansprüche außergewöhnlich hoch sind. Durch die klare Auflistung der Zahlen, Daten, Fakten, warum der Versicherte die Ansprüche hat, übernehmen in der Regel die Rechtsschutzversicherungen die Gerichts- und Klagekosten. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, trägt der Versicherte diese Kosten. Darum sagen wir auch, dass für diesen Fall der Kunde zwischen 10 und 20 Prozent nach Auszahlung der Rückkaufswerte erst mal zur Seite legen soll, bis der Fall komplett abgeschlossen ist.
Funktioniert die Rückabwicklung nur bei klassischen Verträgen oder gibt es auch alte Fondspolicen, die rückabgewickelt werden können?
Thiede: Wir können grundsätzlich alle Verträge zwischen 1982 und 2014 abwickeln, gleich ob es eine Lebens- oder Rentenversicherung ist, egal ob kapitalbildend oder fondsgebunden.
Wie groß ist der Markt? Sie sprechen von einem bisherigen Geschäftsvolumen von 450 Millionen Euro?
Thiede: Der Markt ist gigantisch groß und wir können als Dienstleister nur einen Bruchteil davon abarbeiten. Aktuell gibt es rund 80 Millionen Verträge, die meisten davon wurden im Zeitraum abgeschlossen, den wir bearbeiten können, nämlich 1982 bis 2014.
Bieten Sie die Rückabwicklung in der gesamten DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) an?
Thiede: Grundsätzlich können wir alle Verträge rückabwickeln, die in Deutschland abgeschlossen wurden oder von deutschen Versicherungsgesellschaften und deren Tochterunternehmen in Österreich und der Schweiz abgeschlossen wurden. Deutschland ist dabei unser Kerngeschäft.
Wie finanziert sich Vertragshilfe24? Wie verdienen Sie an diesem Modell?
Thiede: Wir haben unser Konzept der Rückabwicklung gemeinsam mit allen am Konzept beteiligten Dienstleistungsunternehmen aus den langjährigen Erfahrungen aus der Praxis entwickelt. Für die Durchsetzung der Ansprüche der Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften werden für diese Tätigkeit insgesamt 25 Prozent des Betrags von jeder Zahlung der Versicherungsgesellschaft für die Dienstleister abgezogen, also immer erst nach der Auszahlung an den Kunden. Klagekosten fallen ohne Rechtsschutz gesondert an. Für die gesamte Koordination und die Zusammenstellung der Unterlagen für die Partner im Verbund partizipieren wir an den Zahlungen und den erzielten Mehrerlösen. Unterm Strich müssen alle zufrieden sein und wir wollen das Höchstmögliche für den Kunden über die Deckung der Kosten hinaus erzielen. Die Praxis zeigt uns, wie die Wahrheit wirklich aussieht, wenn man da ganz genau hinschaut. Der Versicherte selbst hat dazu nicht die Möglichkeit, er braucht dazu Spezialisten wie mit unserem Konzept.
Wie können Versicherungsvermittler daran partizipieren und was kommt letztlich beim Kunden an?
Thiede: Unsere Mission ist es, Verkäufern, Finanzdienstleistern, Maklern und Dienstleistungsunternehmen eine Plattform zu bieten, die sie dabei unterstützt, wenn sich Kunden von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen trennen wollen. Dabei sind wir branchenunabhängig. Mit dem fairen Konzept werden neue finanzielle Spielräume ermöglicht. Das Ziel für den Kunden ist ein erhebliches Mehrergebnis über dem Rückkaufswert und über den Kosten. Das ist mit unserem Konzept in Kombination mit unseren Spezialisten möglich.
Das Gespräch führten Kim Brodtmann und Jörg Droste, beide Cash.