Der Berliner Initiatorenverband VGF wertet das Inkrafttreten der EU-Richtlinie AIFM als einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Regulierung geschlossener Fonds und einen Schritt hin zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen mit anderer Assetklassen.
Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im europäischen Gesetzblatt ist die „Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investment Fonds Manager“ (AIFM), die auch die Anbieter geschlossener Fonds betrifft, in Kraft getreten. Dem deutschen Gesetzgeber bleiben nun zwei Jahre Zeit, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Nach Kenntnis der Interessenvertretung sei nach derzeitigem Stand der laufenden parlamentarischen Beratungen damit zu rechnen, dass die Neufassung des FinAnlVerm- und VermAnlG Mitte 2012 in Kraft treten wird. „Das nationale Gesetz reguliert Produkt und Vertrieb, die AIFM Richtlinie die Anbieter geschlossener Fonds – damit sind spätestens Mitte 2013 in Deutschland alle Teilnehmer im Markt der geschlossene Fonds reguliert“, kommentiert VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba das Verfahren. Er fügt hinzu: „Der geschlossene Fonds hat sich als Produkt in den vergangenen fünf Jahren enorm professionalisiert. Nun kommt er auch gesetzlich im weißen Kapitalmarkt an. Damit haben wir endlich einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen.“(af)
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