Emissionshäuser werden bei dem aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Regulierung geschlossener Fonds „bewusst vom Gesetzgeber ausgenommen“. Das sagte Eric Romba, Chef des VGF Verband Geschlossene Fonds, bei einem Pressegespräch in Hamburg.
Im Rahmen des hauptsächlich auf den Vertrieb abzielenden Entwurfs für ein Vermögensanlagengesetz – oder wie Romba es nennt: „Geschlossene-Fonds-Gesetz“ – waren noch Fragezeichen verblieben, ob die Initiatoren eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigen und damit unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fallen.
„Die Aussagen von Ministerien und Politik sind eindeutig, dass Emissionshäuser jetzt von der Regulierung ausgenommen werden“, sagte VGF-Hauptgeschäftsführer Romba. Denn deren Zulassung und Beaufsichtigung erfolge mit der Umsetzung der EU-Richtlinie AIFM für „Alternative Investment Fonds Manager“.
Der Gesetzentwurf ist insbesondere für Häuser, die den Vertrieb ihrer Fonds selbst oder durch eine Tochtergesellschaft übernehmen, nicht ganz eindeutig. Romba ist jedoch sicher, dass noch eine entsprechende Klarstellung erfolgt.
Generell sei das Gesetzesvorhaben ausgewogen, betonte der VGF-Chef. Es sei ein „ordentlicher Entwurf und ein gute Grundlage für Detailberatungen“. Dort besteht offenbar noch kräftiger Diskussionsbedarf. Jedenfalls umfasst die Stellungnahme des VGF zum dem Gesetzentwurf nicht weniger als 40 Seiten.
Verbesserungsbedarf bestehe unter anderem noch bei den Rechnungslegungsvorschriften, die für die einzelnen Fonds einen testierten Jahresabschluss mit Lagebericht nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften innerhalb von sechs Monaten nach dem Jahreswechsel vorsehen. „Das schießt über das Ziel hinaus und ist in der Praxis zeitlich kaum umzusetzen“, sagte Romba, worauf auch Vertreter der Wirtschaftsprüfer (WP) hingewiesen hätten.
Zudem bestehe noch Präzisierungsbedarf, ob Zweitmarkthandelsplattformen unter das KWG fallen, und hinsichtlich der materiellen Inhaltsprüfung der Prospekte durch die Bafin. Die Behörde prüfe lediglich, ob der Prospekt in sich schlüssig sei, nicht aber die Richtigkeit der Angaben. Der Vorschlag des VGF sah die Einbeziehung von Prospektgutachten durch WP nach dem Standard IDW S 4 vor. „Die Kohärenzprüfung durch die Bafin bleibt dahinter zurück“, kritisierte Romba.
Die WP-Gutachten liegen heutzutage oft erst Wochen oder gar Monate nach dem Vertriebsstart vor. Dennoch befürchtet Dr. Torsten Teichert, Chef des Emissionshauses Lloyd Fonds, in dessen Räumlichkeiten das Gespräch stattfand, nicht, dass sich der Gestattungsprozess für die Prospekte durch Einbeziehung der Gutachten wesentlich verzögern würde. „Das muss halt parallel erfolgen“, so Teichert. Zudem würde damit auch der ärgerlichen Praxis ein Ende gesetzt, dass die Gutachten aus Angst der WP vor ihrer Haftung nicht veröffentlicht werden dürfen, sondern nur gegen eine gesonderte Auskunftsvereinbarung erhältlich sind. Romba sieht jedoch nur geringe Chancen, sich mit dem Vorschlag noch durchzusetzen.
Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Geschlossene-Fonds-Gesetz im Januar 2012 in Kraft treten, sagte Romba. Parallel werde bei der EU in Brüssel über die Details zur Umsetzung der AIFM verhandelt, die weitaus größere Folgen für die Emissionshäuser habe als das aktuelle Gesetzesvorhaben. Unter anderem sieht die AIFM eine Mindestkapitalausstattung für die Emissionshäuser, umfangreiche Dokumentationspflichten und eine Zulassung sowie dauerhafte Aufsicht durch die Bafin vor. „Die wesentlichen Veränderungen für die Branche kommen aus Brüssel und nicht aus Berlin“, betonte Romba. (sl)