VGF gegen Steueränderungen

Die geplante Verschärfung von Paragraf 42 Abgabenordnung (AO) stößt auch in der überarbeiteten Fassung des Entwurfs für das Jahressteuergesetz 2008 auf „erhebliche Bedenken“ des Verbands geschlossene Fonds (VGF), Berlin.

Danach sollen Steuervorteile zukünftig generell nicht mehr anerkannt werden, wenn sie aus einer ?ungewöhnlichen rechtlichen Gestaltung? resultieren. Es werde jedoch offen gelassen, was darunter zu verstehen sei, bemängelt VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. Die Beweislast dafür, dass ?beachtliche außersteuerliche Gründe? für die Gestaltung Ausschlag gebend waren, soll zudem der Anleger tragen. Das sei ?absolut inakzeptabel?, so die VGF-Stellungnahme.

Daneben wendet sich der Verband vorsorglich gegen einen Vorschlag der Ausschüsse des Bundesrates, der bisher noch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde: Eine Anzeigepflicht für ?Steuergestaltungen? beim Bundeszentralamt für Steuern.

Der VGF sieht dieses Vorhaben ?äußerst kritisch?. Für geschlossener Fonds, deren Prospekte ohnehin der BaFin vorgelegt werden müssen, sei die Frage zu stellen, warum eine weitere staatliche Instanz vergleichbare Informationen erheben will. Die Rechtssicherheit würde zudem nicht erhöht, weil die Finanzverwaltung keine verbindliche Auskunft über das angezeigte Modell geben müsse.

Es bestehe zudem die Sorge, dass die Finanzverwaltung bei unerwünschten Gestaltungen gesetzgeberischem Handeln praktisch vorgreifen würde. ?Dies wäre rechtsstaatlich höchst fragwürdig?, so Romba. In Verbindung mit der Verschärfung von Paragraf 42 AO würde die Anzeigepflicht ?den Eingriff in die grundgesetzlich geschützte wirtschaftliche Gestaltungsfreiheit sowie das Maß der rechtsstaatlichen Bedenklichkeit weiter intensivieren?, kritisiert der VGF-Chef. (sl)

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