Der Verband geschlossene Fonds (VGF) geht gegen unseriöse Anlegeranwälte in die Offensive. „Über den Umgang mit sogenannten Verbraucherschutzanwälten sollte die Branche sich Gedanken machen“, so VGF-Vorstandschef Oliver Porr gegenüber Cash..
Oft gehe es den Anwälten nicht darum, ob das Vorgehen erfolgreich ist oder nicht, sondern nur darum „sich in den Gesellschaften einzunisten und dann die eigenen geschäftlichen Interessen zu verfolgen“, so Porr. „Ziel muss sein, als Branchenverband zusammen mit den Vertrieben Umgangsformen mit diesem Geschäftsmodell zu entwickeln, das Organen der Rechtspflege eigentlich unwürdig ist“, fordert der VGF-Vorsitzende.
Nach Ansicht des VGF-Hauptgeschäftsführers Eric Romba ist es „zweifelhaft, ob die Akquisitionsmethoden in jedem Fall dem Standesrecht entsprechen“. Er kritisiert insbesondere Anlegerschutzvereine, hinter denen – nach außen nicht transparent – Anwaltskanzleien stehen. „Zum Teil werden dort auf unseriöse Weise Erwartungen geweckt, die sich nicht bewahrheiten können und zu entsprechender Enttäuschung der Anleger führen“, sagte Romba. „Es wäre wünschenswert, dass auch Anlegeranwälte eine Art Leistungsbilanz mit der Anzahl der angestrengten und gewonnen Prozesse vorlegen“, so Romba weiter.
Keinen aktuellen Handlungsbedarf sieht der Verband hingegen hinsichtlich des Ablaufs der Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds sechs Monate nach dem Vertriebsstart. Hintergrund: Wer einem Fonds nach dieser Frist beitritt, kann sich gegenüber dem Anbieter nicht mehr auf die gesetzliche Prospekthaftung im engeren Sinne berufen. Der Berliner Finanzrichter Hans-Joachim Beck hatte bei einem Cash.-Roundtable im vergangenen Herbst empfohlen, dass Berater auf diesen Umstand hinweisen sollten, wenn ein Fonds schon länger als ein halbes Jahr in der Platzierung ist.
Seite 2: Warum Berater auf die Aktualität des Prospekts achten sollten