Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) hat eine Reihe von Änderungen an der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) geplanten Neufassung des Prospektierungsstandards IDW S 4 angeregt. Der IDW S4 wurde vergangenes Jahr vom Institut vor allem mit Blick auf die neue Prospektierungsverordnung, die Grundlage der Prüfung seitens der BaFin ist, überarbeitet. Als IDW ES 4 liegt er der Branche derzeit zur Diskussion vor, im Mai soll er als neuer IDW S4 Gültigkeit erlangen.
Die jetzt veröffentlichten Veränderungsvorschläge des VGF zum IDW ES 4 betreffen vor allem die Offenlegung des Prospektgutachtens. Eine Lösung könnte in diesem Zusammenhang nach Auffassung des VGF darin liegen, dass die Haftung der Wirtschaftsprüfer gesetzlich begrenzt wird. In dem Fall könnte laut VGF künftig auf eine einzeln abzuschließende Auskunftsvereinbarung vor Offenlegung des Prospektgutachtens verzichtet werden.
Auch die im IDW ES 4 vorgesehene Einteilung der Risiken einer Anlage in drei Kategorien lehnt der VGF ab. Begründung: Jeder Emittent könne gleiche Risiken unterschiedlich einstufen, der Anleger erhalte daher auf diese Weise keine kongruente Vergleichsbasis. Der VGF regt dagegen an, auf eine Kategorisierung der Risiken vollständig zu verzichten, oder, sofern dies vom IDW nicht befürwortet wird, nur zwischen objekt- und fondsimmanenten Risiken zu unterscheiden.
Beim Thema Leistungsbilanz ist der VGF ebenfalls nicht einverstanden mit dem IDW ES 4. Vor allem der Zeitraum, für den im Prospekt eine Leistungsbilanz anzugeben ist, sollte nach Ansicht des Verbandes klar definiert werden.
Auch zur Renditeermittlung nach der Internen-Zinsfuss-Methode (IRR) äußert sich der VGF. Der Verband hält die Anwendung des IRR als Kennziffer für unverzichtbar. Die alternativ vom IDW ES 4 vorgesehene Kapitalrückflussrechnung dagegen lehnt der VGF ab, da der Anleger die erforderlichen Informationen aus ihr möglicherweise nicht herausfiltern könne.