Die auch im Baugewerbe aktive VHV Gruppe aus Hannover hat jetzt die Konditionen für Arbeitsgemeinschaften (Argen) verbessert.
Die jährlichen Kosten für eine Bau-Arge wurden gesenkt und belaufen sich ab sofort auf 0,65 Prozent per annum. Dabei sollen weder Gebühren für die Einrichtung des Vertrages noch für die Ausstellung der Bürgschaft anfallen. Die Arge-Partner benötigen eine Kautionsversicherung bei der VHV und können mit dieser Voraussetzung eine Arge-Bürgschaft beantragen. Eine Bürgschaft für Argen sichert das Ausfallrisiko gegenüber dem Auftraggeber beziehungsweise den Bauherrn ab. Darüber hinaus ist eine Absicherung aller an der Arge beteiligten Unternehmen untereinander möglich.
Unterbürgschaften gegen das Ausfallrisiko von Arge-Partnern
Die Arge haftet im Außenverhältnis dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Unternehmer der Arge haftet für alle Bauleistungen. Wenn ein Partner aus der Arge insolvent ist, stehen die anderen Partner dafür ein. Um das Ausfallrisiko der Partner abzusichern, können die einzelnen Bauunternehmen Unterbürgschaften abschließen. Dadurch sichert sich die ARGE im Innenverhältnis ab. Unterbürgschaften können optional ausgetauscht werden – sofern die Arge-Partner diese für das Innenverhältnis nutzen, erfolgt die Anrechnung auf die Kautionskreditlinie der Arge einmalig. Eine Doppelbelastung wird nicht vorgenommen, d.h. entweder belastet die Haupt- oder die Unterbürgschaft die Kautionskreditlinie. (fm)
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