Das Oberlandesgericht München hat erstmals die ING Leasing Gesellschaft für Beteiligungen GmbH wegen des Filmfonds Vif 3 zu Schadensersatz verurteilt. Das teilt die Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen, München, die das Urteil erstritten hat, mit. ING Leasing hatte vor Gericht angeführt, nicht Initiatorin des Fonds zu sein. Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht und bejahte die Haftung von ING Leasing als Mitinitiatorin des Fonds. (gei)
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