Im Sommer 2012 legte sich Mario Draghi fest: Die EZB werde alles tun, um den Euro zu retten. Kurz darauf beschloss die Notenbank, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Ging sie damit zu weit? Vor dem Bundesverfassungsgericht geht der Streit in die nächste Runde.
Führende deutsche Volkswirte fordern vom Bundesverfassungsgericht bei der erneuten Verhandlung über den Anti-Krisen-Kurs der EZB ein klares Signal gegen ein Ausufern der Rolle der Notenbank. Karlsruhe sollte sein Urteil zum umstrittenen Beschluss der Notenbank zum unbegrenzten Staatsanleihenkauf (OMT-Programm) aus dem Sommer 2012 zumindest dazu nutzen, deutsche Vorbehalte festzuschreiben, mahnte der „Kronberger Kreis“, der wissenschaftliche Beirat der Stiftung Marktwirtschaft.
Kontrolle über künftige EZB-Maßnahmen vorbehalten
„Wir sind dafür, dass das Bundesverfassungsgericht ein Signal nach Luxemburg und Frankfurt sendet, dass man nicht einfach machen kann, was man will“, sagte der Wirtschaftsweise Lars Feld in Frankfurt. Durch eine Begründung, die von der Pro-EZB-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abweiche, könnte sich Deutschlands höchstes Gericht auf nationaler Ebene die Kontrolle über künftige EZB-Maßnahmen zur Euro-Rettung vorbehalten. Dass Karlsruhe das EuGH-Urteil komplett verwerfen wird, erwarten die Wissenschaftler nicht.
OMT-Programm im Fokus der Richter
Die Karlsruher Richter befassen sich am 16. Februar erneut mit dem sogenannten OMT-Programm („Outright Monetary Transactions“) der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Notenbank hatte im Sommer 2012 beschlossen, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Eingesetzt wurde das Programm nie, allein die Ankündigung beruhigte die Märkte.
Das Bundesverfassungsgericht war im Februar 2014 zu dem Schluss gekommen, die EZB habe ihre Kompetenzen überschritten. Unter anderem sah Karlsruhe einen Verstoß gegen das Verbot, Staaten mit der Notenpresse zu finanzieren. Karlsruhe gab das Thema jedoch zur Klärung von EU-Recht an den Europäische Gerichtshof (EuGH) – und die Luxemburger Richter erklärten das OMT-Programm im Juni 2015 für rechtmäßig. Auf dieser Grundlage verhandelt Karlsruhe nun weiter.
„Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung ist zusammen mit der No-Bail-Out-Klausel der Kern der europäischen Währungsunion“, betonte die Juristin Heike Schweitzer. Das müsse das Verfassungsgericht in seinem in diesem Sommer erwarteten Urteil deutlich machen – ansonsten drohten „Grundpfeiler der europäischen Währungsunion langfristig und in strukturell bedeutsamer Weise brüchig“ zu werden.
Quelle: dpa-AFX
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