Vollmachten, Versicherungen & Co.: Zehn Vorkehrungen, die bei Volljährigkeit zu treffen sind

Der 18. Geburtstag ist etwas besonders. Danach sind junge Erwachsene eigenständig. Ob Patientenverfügung oder Unfallversicherung – an diese zehn Vorkehrungen sollten Familien bei Volljährigkeit des Kindes denken.

Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut GenerationenBeratung (IGB)

„Bei der zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beruf bei Abschluss des Vertrages für den Tarif und somit die Kosten entscheidend. Wer Schüler ist, profitiert dauerhaft von einer günstigen Risikokalkulation.“

1. Vorsorgevollmacht errichten

Jetzt endet die gesetzliche Vertretung der Eltern in vollem Umfang. Das betrifft zum Beispiel die Schweigepflichtsentbindung beim Arzt, das Entgegennehmen der Post und weitere Dinge des Alltags. Doch jeder braucht für Notfälle seinen Vertreter. Darum sollten auch junge Menschen, die gerade erst 18. Jahre alt geworden sind, eine Vorsorgevollmacht haben.

2. Bankvollmacht überdenken

Junge Erwachsene haben meist schon seit Kindheitstagen ein Sparbuch oder ein Konto. Banken gehen mit der Volljährigkeit auf die jungen Erwachsenen zu, um einen neuen Kontoführungsvertrag zu vereinbaren. Auch hier gilt das Ende der gesetzlichen Vertretung. Sollen die Eltern notfalls auf die Finanzen zugreifen können, muss eine Bankvollmacht vorhanden sein.

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3. Eigene Privathaftpflicht abschließen

Bis zum Ende der ersten Ausbildung ist jeder, der zu Hause wohnt, automatisch noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Danach braucht man diese Grundabsicherung für den Fall, dass man einem Anderen Schaden zufügt. Diese Absicherung kostet meist unter 100 Euro im Jahr.

Seite zwei: 4. Unfallversicherung: Jetzt gilt der Erwachsenentarif

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