Erstellung von Vollmachten: Konfliktpotenzial vermeiden

In einer Vollmacht wird geregelt, welcher Vertreter befugt ist, Entscheidungen zu treffen, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Soweit die Theorie, aber welche Wege gibt es für die Erstellung? Was muss bei den unterschiedlichen Varianten beachtet werden?

Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut GenerationenBeratung (IGB)

„Das höchste Konfliktpotential bei der Verwandtschaft sind die Finanzen im Pflegefall.“

Der Gesetzgeber fordert eine solche Erklärung in schriftlicher Form, gleichzeitig muss der Vollmachtgeber beim Aufsetzen bei voller Geschäftsfähigkeit sein.

Viele greifen auf vorgefertigte Formulare aus dem Internet oder der Buchhaltung zurück und füllen diese aus.

Damit Post, Krankenkassen und ähnliche Institute dessen Gültigkeit nicht anzweifeln, sollte die Unterschrift auf dem Dokument durch Landratsämter oder andere Betreuungsbehörden bestätigt werden. Auf diese Weise ist die Ausfertigung besser als gar keine Vollmacht. Zur Sicherheit sollte dem Dokument noch ein ärztliches Attest für die Geschäftsfähigkeit beigefügt werden.

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Problem bei vorgefertigten Vollmachten

Das Problem bei vorgefertigten Vollmachten ist jedoch, dass sie nicht individuell abgestimmt sind und keine genauen Handlungsanweisungen enthalten. Zudem akzeptieren Banken nur notarielle Ausfertigungen.

Falls der Bevollmächtigte eine Immobilie veräußern, Darlehen aufnehmen darf oder für ein Handelsgewerbe tätig sein soll, muss es eine notarielle Ausfertigung der Vollmacht sein. Entweder beglaubigt ein Notar die Unterschrift auf der Vollmacht oder dieser erstellt und beurkundet die Vorsorgevollmacht. Damit erhält das Dokument die höchste Akzeptanz.

Seite zwei: Vollmacht sollte individualisiert werden

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