Grundlage der BVK-Kritik ist das Arbeitspapier der GDV-Arbeitsgruppe Altersvorsorge „Die Bürgerrente: Neustart der geförderten Privatvorsorge“ vom 20. Dezember 2022.
„Ein Standardprodukt für alle, wie von der AG gefordert, ist zudem von der Stange und kann nicht den individuellen Lebenslagen der Menschen entsprechen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Zielführender wäre daher stattdessen eine umfassende Reform der seit zwei Jahrzehnten besparten Riester-Rente mit ihren 16 Millionen Rentenanspruchsberechtigten.“
Äußerst bedenklich findet der BVK, dass die Versicherungswirtschaft erneut vorhat, eine beratungslose digitale Abschlussoption für Interessierte anzubieten. Vertrieb ohne Beratung entspreche jedoch weder dem Verbraucherschutzgedanken noch den Interessen der Vermittler, so der Verband.
Kritik an EU-Plänen
Auch die Pläne der EU-Kommission, ein EU-weites Provisionsverbot bei der Anlageberatung einzuführen, lehnt Heinz ab. Nach Ansicht des BVK würde dies das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten.
„Schlimmer noch: Dem vermeintlichen Verbraucherschutz würde ein Bärendienst erwiesen, denn Kunden sind kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen. Die Folge wäre, dass viele auf die nötige Absicherung verzichten würden oder sich ohne Beratung im Netz um eine Absicherung bemühen müssten. Diese Entwicklung beobachten wir in den Niederlanden und in Großbritannien, wo bereits ein Provisionsverbot existiert“, betont Heinz. „Außerdem haben jetzt schon in Deutschland alle Kunden die Möglichkeit, sich gegen Honorarzahlungen beraten zu lassen. Die geringe Akzeptanz der Honorarberatung zeigt, dass diese nicht im Kundeninteresse ist.“