Wahrscheinlich landen sie indes eher bei Confee. Dort stehe den Beratern offen, welche Zulassung sie haben, erklärt Horvat. „Das Gesetz erlaubt auch Paragraf 34f- oder 34d1-Beratern/Vermittlern, auch gegen Honorar tätig zu sein. Sie sollten und dürfen aber nach außen nicht als unabhängiger Honorarberater werben“, betont er. Confee biete Beratern einen umfangreiche Baukasten in Bezug auf die Honorarberatung an. „Bindet sich der Berater an die Confee, so kann er dem Kunden beide Welten darlegen und den Kunden entscheiden lassen“ so Horvat.
Die Honorarfinanz werde dagegen konkret von Verbrauchern aufgesucht, die nach einer unabhängigen Honorarberatung suchen und diese auch honorieren wollen. Dabei handelt es sich Horvat zufolge vorwiegend um vermögende Anleger „im sechs- bis siebenstelligen Anlagebereich“. Anleger mit solchen Anlagesummen würden gezielt eine unabhängige Beratung suchen und seien auch bereit, dafür ein Honorar zu bezahlen.
„Bei der Confee können Berater auch Kleinkunden einfach beraten und betreuen. Sie bietet hier strukturierte Modellportfolios bereits ab kleinen Anlagesummen an“, so Horvat. Die Vermutung, dass klassische Honorarberatung eher etwas für die betuchtere Kundschaft ist, bestätigt sich hier also. Der vor allem von Verbraucherschützern regelmäßig thematisierte Systemstreit zwischen Honorar- und Provisionsberatern existiert hingegen schon längst nicht mehr. Vielmehr ist die Variante, den Verbrauchern im Einzelfall die Wahl der Vergütungsform zu überlassen, inzwischen weit verbreitet.
Wahlmöglichkeit nur für Provisionsberater
Dabei ist ein weiterer Punkt von Bedeutung: Um diese Wahlmöglichkeit und damit das „Hybrid-Modell“ anbieten zu können, ist eine Zulassung als Provisionsberater erforderlich. Reine Honorarberater hingegen dürfen keine Provisionsberatung anbieten.
Nur sie dürfen sich deshalb als Honorarberater bezeichnen und entsprechend gerieren. Das allerdings ist auch der einzige greifbare Vorteil dieser Berufszulassung und dürfte die weiterhin winzige Zahl an reinen Honorarberatern erklären. Auf individuellen Wunsch der Kunden macht Honorarberatung hingegen längst einen weitaus größeren Anteil des Geschäfts aus, als das Zulassungsverhältnis zwischen Provisions- und Honorarberatern vermuten lässt.
Nur Verbraucherschützer und ideologisch fixierte Politiker werden das wahrscheinlich einmal mehr nicht wahrhaben wollen und weiterhin über die angeblich fiesen Folgen von Provisionen lamentieren und fabulieren – selbst wenn Verbraucher sich bewusst dafür und eben gegen feste Honorare entschieden haben, die schließlich auch dann anfallen, wenn sie am Ende gar keinen Vertrag abschließen.
Dieser Artikel stammt aus Cash.-Ausgabe 4/2025.