Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundversorgung sicher. Den Rest müssen Betroffene von ihren Ersparnissen finanzieren. Wenn diese aufgebraucht sind, hilft das Sozialamt. Doch da Kinder gegenüber ihrer Eltern unterhaltspflichtig sind, können sie vom Amt aufgefordert werden, einen Teil der Kosten für die monatlichen Pflegeleistungen zu übernehmen. Eine private Pflegezusatzversicherung schützt Betroffene und ihre Familien vor finanziellen Risiken im Pflegefall.
Keine finanzielle Belastung bei der Bestattung
„Dass die gesetzliche Absicherung im Pflegefall nicht alle Kosten trägt, ist bekannt. Doch häufig werden auch die Kosten für eine Bestattung – je nach Ausführung – unterschätzt und es ist mit einem Vorsorgebedarf von ca. 7.000 Euro und mehr zu rechnen“, weiß Angelika Heer, Expertin der Münchener Verein Versicherung. Denn seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.
„Über eine so genannte Sterbegeldversicherung, die oftmals in Kombination mit einer Pflegetagegeldversicherung als Rundumvorsorge angeboten wird, können gleich zwei Vorsorgelücken geschlossen werden“, erläutert Heer.
Wer zudem noch zu Lebzeiten entscheidet, wie und wo er beigesetzt werden möchte, kann seinen Angehörigen auch dazu eine Verfügung hinterlassen und zugleich die Höhe der Kosten, die durch die Versicherung abgedeckt werden sollen, sehr gut einschätzen. Damit ist die Familie nicht nur finanziell entlastet, sondern auch bestens über die letzten Wünsche des Verstorbenen informiert.
Wer rechtzeitig mit Vollmachten und Versicherungen vorsorgt, kann sein eigenes Leben bis zum Ende nach seinen eigenen Wünschen gestalten.
Autor Elmar Uricher ist Rechtsanwalt und Vorstand des Instituts für Erbrecht e.V., welches deutschlandweit zu Vorsorgevollmachten, Testamenten sowie Erben und Vererben berät.
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