Vorsorgevollmacht – fünf goldene Regeln

Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit betrauen. Fünf wichtige Aspekte sollten beachtet werden. Gastbeitrag von Dr. Dietmar Kurze, VorsorgeAnwalt e.V.

Dietmar-Kurze-Vorsorgevollmacht
Dietmar Kurze: „Eine Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument. Es sollte daher auch von einem Juristen gestaltet werden, der sich auf solche Themen spezialisiert hat.“

1. Mindestens schriftlich

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nach Paragraf 167 BGB nicht die Form des Geschäftes, für welches sie eingesetzt werden soll. Trotzdem ist mindestens die Schriftform zu empfehlen, also eine eigenhändige Unterschrift unter der Vollmacht, deren Text zum Beispiel ausgedruckt sein kann.

Für besonders wichtige, gesundheitliche Maßnahmen ist die Schriftform sogar Pflicht (§ 1904 BGB) und für zum Beispiel Grundbuchangelegenheiten muss mindestens eine Beglaubigung der Unterschrift vorliegen. Im Unterschied zur Beurkundung wird bei der Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschrift bestätigt und nicht der gesamte Text vorgelesen. Zudem kann die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht auch für günstige zehn Euro bei der Betreuungsbehörde erfolgen.

2. Keine Bedingungen nach außen

Meistens soll die Vollmacht erst verwandt werden, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst sorgen kann oder die Nutzung ausdrücklich gestattet. Für den Bevollmächtigten ist es allerdings oft unmöglich, das Vorliegen solcher Bedingungen nachzuweisen. Wenn die Vollmacht aber ohne diesen Nachweis nicht verwandt werden kann, ist sie unbrauchbar.

Daher sollte die Vorsorgevollmacht mit der Unterschrift wirksam sein. Sie braucht dem Bevollmächtigten ja nicht gleich ausgehändigt werden. Sollte trotzdem die Angst bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht zu früh verwendet, besteht kein ausreichendes Vertrauen und von der Bevollmächtigung sollte ganz abgesehen werden.

Seite zwei: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

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