Vorstoß des Bundesrats zur Verlängerung der Mietpreisbremse

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Der Gesetzentwurf der Länderkammer geht nun an die Bundesregierung.

Der Bundesrat hat einen Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre unternommen. Dieses Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs läuft nach derzeitigem Stand zum Jahresende 2025 aus.

Die Länderkammer beschloss einen eigenen Gesetzentwurf, der vorsieht, es bis Ende 2029 weiterlaufen zu lassen. Begründet wird dies mit der weiterhin schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt und den daraus folgenden Mieterhöhungen.


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Die Mietpreisbremse gilt für Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort darf die Miete bei Neu- und Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen.

Der Gesetzentwurf der Länderkammer geht nun an die Bundesregierung. Sie kann dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen. Anschließend muss der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet werden. (dpa-AFX)

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