Wenn Sie zum Opfer wurden
Wenn Sie eine Rechnung für Ware bekommen, die Sie nie bestellt haben, empfehlen die Rechtsexperten, Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei zu stellen. Denn der Verdacht liegt nahe, dass ein Krimineller Missbrauch mit Ihren Daten betreibt.
Wichtig: Sie müssen die Ware, die Sie nicht bestellt haben, auch nicht bezahlen. Vielmehr steht der Online-Händler in der Pflicht, Ihnen den vermeintlichen Kauf zu beweisen.
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