„Der vorliegende Entwurf macht den Eindruck, als ob Frau McGuinness die Kapitalmarkt-Union mit der Brechstange erzwingen möchte. Sie will einheitliche Anlage- und Versicherungsprodukte trotz völlig unterschiedlich entwickelter nationaler Märkte. Hierbei setzt sie nicht auf Deregulierung und niederschwellige Marktzugänge, sondern auf noch mehr Bürokratisierung“, gibt Votum-Vorstand Martin Klein zu bedenken.
Dem Entwurf nach sollen die europäischen Aufsichtsbehörden ESMA und Eiopa „eine Art Produkt-Polizei“ (O-Ton Votum-Verband) werden, die europaweite Kosten-Benchmarks für Kapital- und Versicherungsanlageprodukte vorgeben. Dieses Benchmarks sollen die Leistungsmerkmale des Produkts sowie die Gesamtkosten und insbesondere die Vertriebskosten betreffen. „Dies könnte einen europäischen Provisionsdeckel bedeuten und damit erneut einen Markteingriff, der – wie der deutsche Gesetzgeber bereits festgestellt hat – nur berechtigt ist, wenn ein umfassendes Marktversagen zu beobachten wäre. Das ist aber tatsächlich nicht der Fall ist“, kritisiert der Verband.
Die Vorgaben der Retail Investment Strategy für die Ausgestaltung von Beratungen seien in sich widersprüchlich: „Zum einen sollen die Berater verpflichtet werden, weitere umfassende Produktanalyse sowohl im Leistungsbereich als auch im Kostensegment vorzunehmen, ohne dass zu erkennen ist, wie ihnen dieser Zusatzaufwand vergütet werden könnte. Zum anderen sollen Berater für ihre Kunden eine Art Zwei-Klassen-Beratungsangebot vorhalten. Die EU-Kommission hat zwar festgestellt, dass europäische Kleinanleger der Meinung sind, sie verfügen nicht über ausreichend Mittel und Kenntnisse, um am Kapitalmarkt zu investieren und scheuen deshalb das Risiko. Dennoch sollen Berater eine eingeschränkte Beratung anbieten, die nicht auf Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger achtet und sich auf Standardprodukte beschränkt. Das Alles mit dem Ziel, Beratung vermeintlich ‚billiger‘ zu machen.“ Aus Sicht von Klein „ein weiterer Irrweg.“
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bezeichnet den Entwurf als „überbürokratisiert“: „Das Ziel der EU-Kommission, breite Bevölkerungsschichten an die Finanzmärkte zu bringen und ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern, wird so nur teilweise erreicht werden. Zwar verzichtet der Entwurf auf ein generelles Provisionsverbot – aber er führt partielle Provisionsverbote ein und fasst die Anforderungen für Provisionszahlungen völlig neu.“