„In der aktuellen Lage ist eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten. Gleichzeitig ist es nun folgerichtig, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen“, fordert Martin Klein, geschäftsführender Votum-Vorstand.
Die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anlegern sei bereits bei ihrer Einführung fehlerhaft gewesen. Sie sei eingeführt worden, noch bevor die Unternehmen, auf deren Datenbasis die Beratung aufbauen soll, überhaupt verbindlich hätten berichten müssen.
„Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht“, betont Klein. „Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen. Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“
Der Verband fordert deshalb eine zweijährige Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht. Diese Zeit müsse genutzt werden, um brancheneigene, markttaugliche und verbraucherorientierte Lösungen zu entwickeln.
Am 3. April hatte das Europäische Parlament im Rahmen des sogenannten „Omnibus“-Pakets der EU-Kommission für eine Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten gestimmt. Ziel ist die Entlastung von Unternehmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.