Votum: Keine systematischen Missstände bei gewerblichen Vermittlern

Die vom Votum-Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den Paragrafen 34 c bis i Gewerbeordnung gegründete Schlichtungsstelle hat für ihr erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz gezogen. Demnach geben die an die Schlichtungsstelle herangetragenen Fälle keinen Anlass, „systematische Missstände“ im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen.

Votum-Chef Martin Klein

Laut Votum wurden im Laufe des zurückliegenden Jahres 23 Schlichtungsanträge eingereicht, bei denen in sechs Fällen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen wurde. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen. Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richteten.

In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Bei den sechs Verfahren, in denen ein Schlichtungsverfahren erfolgte, wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag von dem Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen. Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden laut Votum voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet. (kb)

Foto: Martina van Kann

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