Votum pro Kleinanlegerschutzgesetz

Der Votum-Verband hat das von der Bundesregierung geplante Kleinanlegerschutzgesetz begrüßt. Besonders die Aufnahme von Nachrangdarlehen in den Katalog der prospektpflichtigen Vermögensanlagen sei dringend notwendig.

Martin Klein, Geschäftsführer Votum-Verband

„Diese Anlageform, welche im Bereich institutioneller Anleger zur Mittelstandsfinanzierung anerkannt ist, wurde zuletzt, auch in verbrecherischer Absicht, Kleinanlegern angedient, die die Risiken dieser Anlageform nicht ermessen konnten“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes.

Ausdrücklich zu begrüßen sei auch das Verbot reißerischer Werbung, zum Beispiel in öffentlichen
Verkehrsmitteln.

Kritik an Deutscher Kreditwirtschaft

„Mehr als ärgerlich“ sei es jedoch, wenn die Deutsche Kreditwirtschaft das Gesetzgebungsverfahren nutze, um ihrer Forderung nach einer „vermeintlich notwendigen“ Aufsicht der Bafin über die freien Finanzanlagenvermittler Ausdruck zu verleihen.

„Hierbei wird der Eindruck erweckt, dass die Regeln des Wertpapierhandelsgesetzes von freien Finanzanlagevermittlern nicht entsprechend eingehalten werden müssen. Der kundige Beobachter ist jedoch schnell in der Lage zu erkennen, dass mit der Finanzanlagenvermittlerverordnung die verbraucherschützenden Beratungspflichten des WpHG tatsächlich eins zu eins für die freien Anlagevermittler umgesetzt worden und von diesen ebenso einzuhalten sind, wie von Banken“, sagte Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer von Votum.

„Der durchsichtige Ruf nach der Bafin-Aufsicht dient allein dem Zweck, einen inzwischen als lästig empfundenen Wettbewerber auszuschalten, da insbesondere die aufsichtsrechtlichen Regelungen des KWG ausschließlich auf Institute zugeschnitten sind und von einzelnen Beratern oder kleinen Unternehmen organisatorisch nicht umzusetzen sind“, so Klein weiter.

Anforderungen an Bafin gestiegen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Paragrafen 34 f Gewerbeordnung hätte die Bafin bereits mehrfach dargelegt, dass sie als Institutsaufsicht konzipiert sei und daher die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler dezentral bei den Gewerbeämtern und Handelskammern zu erfolgen habe. Die Anforderungen an die Bafin seien seitdem nicht weniger geworden, sondern gewachsen, insbesondere im Zusammenspiel mit der europäischen Finanzmarktaufsicht, so Votum.

„Es gilt, die Bafin in den Kernaufgaben zu stärken und ihr nicht unnötige Zusatzbelastungen aufzuerlegen, die in keiner Relation zu dem vermeintlichen Nutzen stehen. Der Schaden, der durch unzureichend überwachte Bankinstitute verursacht wird – das haben die zurückliegenden Jahre gezeigt- übersteigt das Schadenpotenzial, welches vermeintlich durch die registrierten freien Finanzanlagenvermittler dargestellt wird, um ein Vielfaches“, kritisierte Klein. (kb)

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Foto: Votum-Verband

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