Votum-Schlichtungsstelle: „Erfreulich niedriges Fallaufkommen“

Foto: Martina van Kann
Votum-Chef Martin Klein

Die vom Votum-Verband getragene Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung hat die Anzahl von Beschwerdefällen im Jahr 2022 bekanntgegeben. Was die Zahlen zeigen.

Anders als beim Versicherungsombudsmann umfasst der Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle neben Beschwerden gegen Versicherungsvermittler gemäß Paragraf 34d GewO auch die gegenüber Finanzanlagenvermittlern nach Paragraf 34f GewO und Immobiliardarlehensvermittlern nach Paragraf 34i GewO.

Bei der Schlichtungsstelle wurden 2022 laut Votum insgesamt 27 neue Anträge gestellt. Nur für 12 Verfahren war die Schlichtungsstelle zuständig. Die Unzuständigkeit ergab sich häufig bereits aus einem Unternehmenssitz des Antragsgegners im Ausland.

In den 12 Verfahren, für die eine Zuständigkeit bestand, wurden 6 von dem Schlichter in ein Verfahren übernommen. Die anderen Anträge wurden bei Nachfragen von den Antragstellern nicht weiter verfolgt (3), waren unzulässig (1) oder die Teilnahme am Schlichtungsverfahren wurde vom Antragsgegner abgelehnt (2). 

Auch Altverfahren mussten noch entschieden werden

Bei den sechs durchgeführten Verfahren kam es zu einer Einigung und zwei Zurückweisungen. In einem Verfahren musste von einer Schlichtungsentscheidung abgesehen werden, da eine Beweisaufnahme erforderlich gewesen wäre, die die Schlichtungsordnungen nicht vorsehen. Zwei Verfahren wurden in das Jahr 2023 übernommen.

Auch Altverfahren, die erst zu Ende des Jahres 2021 eingereicht wurden, mussten noch entschieden werden. Auffallend war hier nach Votum-Angaben, dass es sich bei den beiden Beschwerden im Bereich der Versicherungsvermittlung, die von dem Schlichter als begründet erachtet wurden, um Fälle der Honorarberatung handelte. Hier kam der Schlichter in beiden Fällen zu dem Ergebnis, dass die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Inrechnungstellung der Honorare nicht erfüllt waren.

„Das erfreulich niedrige Fallaufkommen, welches inzwischen stabil seit über fünf Jahren zu beobachten ist, zeigt, dass die Behauptung eines vermeintlich ‚flächendeckenden Missstandes von Falschberatungen‘ nicht stimmt.  Es gibt keinerlei Berechtigung für solche populistischen Behauptungen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache“, kommentierte Votum-Chef Martin Klein die Zahlen.

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