Der Hintergrund: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 22. September 2021 unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmakler eine – an sich gebotene – ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen würde und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestalten sein müssten.
„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline. Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen“, so Votum-Vorstand Martin Klein.
„Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können“, ergänzt der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.
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