VSAV: IDD-Umsetzung schwächt Verbraucherschutz

Die Umsetzung europäischen Vertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht schadet dem Verbraucherschutz, meint die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV). Sie hat sich daher mit einem Brief an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz gewandt.

RW-Barth-VSAV IDD
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Das Gesetz führt in der Praxis zum Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber eigentlich will.“

Nach Ansicht des VSAV wird das Gesetz in der Praxis zum Gegenteil dessen führen, was der Gesetzgeber eigentlich intendiert. „Er wird die reine Honorarberatung kaum stärken und schwächt gleichzeitig die unabhängige Beratung insgesamt“, meint VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.

Der Gesetzgeber wolle die Provisionsberatung zurückdrängen, die IDD-Umsetzung sorge aber für eine Stärkung des versicherungsabhängigen Vertriebs. Dadurch würde der Verbraucherschutz geschwächt. Der VSAV ist überzeugt, dass nur ein funktionierender Verbraucherschutz auch Schutz für Vermittler und Berater bedeutet.

Abschaffung der Mischmodelle fördert gebundenen Vertrieb

Insbesondere die Abschaffung der Mischmodelle, die es Maklern ermöglichen gegen Provisionen oder Honoraren zu arbeiten, kritisiert die Vereinigung. Sie führe dazu, dass der Berufstand des Maklers aus dem Privatmarkt gedrängt werde, da dieser kaum noch wirtschaftlich zu betreiben sei.

So erwartet der VSAV, dass nur ein Bruchteil der derzeit aktiven Makler zur reinen Honorarberatung wechseln würden. Der Großteil werde sich demnach gebundenen Vertriebsstrukturen anschließen. Eine flächendeckende Honorarberatung wäre so unmöglich zu erreichen.

Seite zwei: Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments