Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) warnt Vermittler vor Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet. Insbesondere lückenhafte Impressumsangaben und fehlende Datenschutzhinweise sind demnach problematisch.
Die VSAV rät Vermittlern daher dringend, ihren Internetauftritt rechtssicher zu gestalten. „Es geht derzeit eine regelrechte Abmahnungswelle durchs Land“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Ursache seien oft fehler- oder lückenhafte Angaben im Impressum.
Bei professionellen Abmahnkanzleien stehen demnach derzeit aber vor allem fehlende Datenschutzhinweise bei der Nutzung des Facebook-Buttons „Gefällt mir“ hoch im Kurs. Nach Ansicht der Abmahner fehlen hier Datenverarbeitungshinweise und die Einverständnisabfrage. Das bedeute einen unlauteren Wettbewerb und einen Verstoß gegen das Telemediengesetz.
Hinweise auf Cookies und Quellenangaben müssen vorhanden sein
Laut VSAV geben auch das Fehlen von Hinweisen zum Cookie-Recht oder von Nachweisen zu Bild- oder Textquellen immer häufiger Anlass zu Abmahnungen. „Wer solche Drohungen nicht ernst nimmt, muss schnell mit teuren Verfahren rechnen“, so Barth.
Der VSAV bietet Vermittlern seit Jahren Unterstützung im Umgang mit dem Internet durch rechtlich versierte Netzwerkpartner an. Zudem sichern sie Vermittler gemeinsam mit dem Netzwerkpartner Conav Consulting gegen solcherart Wettbewerbsklagen mittels der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ab.
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Hierfür wurde eigens eine Klausel für die VSH der Vermittlervereinigung geschaffen, welche die Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen und bei Unterlassungs- oder Widerrufsklagen sowie außergerichtliche Anwaltskosten übernimmt. Vermittler, die unsicher sind, ob ihre VSH Verstöße gegen unlauteren Wettbewerb vollumfänglich abdeckt, können dies kostenlos beim VSAV prüfen lassen. (jb)
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