Aktuell betragen die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung 1.300.380 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Gemäß Artikel 10 Absatz 7 der IDD-Richtlinie überprüft die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa regelmäßig die Höhe der Mindestversicherungssummen.
Laut AfW ist für die Berufshaftpflichtversicherung eine Anpassung der Mindestversicherungssummen auf 1.564.610 Euro (+ 264.230 Euro) für jeden einzelnen Schadenfall und auf 2.315.610 Euro (+ 391.050 Euro) für alle Schadensfälle eines Jahres vorgesehen.
Dies ist nach Angaben des Verbands die höchste Summenanpassung, die bisher umgesetzt wurde. Insgesamt würde die gesetzliche Mindestversicherungssumme von 1.000.000 Euro aus dem Jahr 2007 dann um über 500.000 Euro auf 1.564.610 Euro je Versicherungsfall angehoben sein. Die jetzt geplante Erhöhung um rund 264.000 Euro stelle dabei die deutlichste Anpassung dar.
Von Verwaltungsaufwand verschont
Versicherungsvermittler und -berater mit bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen werden laut AfW von einem möglichen Verwaltungsaufwand verschont. Es zeichne sich ab, dass – wie schon bei den vorherigen Anpassungen – zwischen dem GdV und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Globalerklärung abgestimmt werden soll. Mit dieser können die Berufshaftpflichtversicherer bestätigen, dass die Versicherungsverträge zum Stichtag die dann geltenden Mindestversicherungssummen aufweisen.
„Die regelmäßigen Anpassungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass unsere Mitglieder weitestgehend kostenfrei von höheren Versicherungssummen profitierten – ohne einen großen Mehraufwand für jeden Einzelnen zu verursachen“, betont AfW-Vorständin Franziska Geusen. „Sollte auch diese Anpassung wieder beitragsneutral erfolgen, können die Versicherungsvermittler auf mehr als das 1,5-fache der Summe von 2007 zurückgreifen, bei im Schnitt gesunkenen Prämien.“