Die Nachhaftunsgzeit in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) wird voraussichtlich doch unbegrenzt bleiben und nicht auf fünf Jahre beschränkt werden. Dies teilte der AfW ? Bundesverband Finanzdienstleistung, Berlin, gegenüber cash-online mit.
Der Entwurf für die Änderung der Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sah überraschend die Möglichkeit vor, dass Versicherer zukünftig die Nachhaftung der Vermögensschadenshaftpflicht auf fünf Jahre befristen könnten (cash-online berichtete hier). Der AfW. hatte diesen Punkt in seiner Stellungnahme massiv kritisiert (cash-online berichtete hier).
Das BMWI hat nun gegenüber dem AfW bestätigt, dass es beabsichtigt, die Befristung der Nachhaftung wieder aus dem Entwurfstext zu streichen. Damit bliebe es dabei, dass auch zukünftig alle VSH-Verträge eine unbegrenzte Nachhaftung haben müssen. ?Wir begrüßen es im Namen unserer Mitglieder außerordentlich, dass sich das BMWI die Kritik zu Herzen genommen hat. Eine unbefristete Nachhaftung ist im Interesse aller Marktteilnehmer?, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den Plan des Ministeriums.
Der überarbeitete Entwurf zur Änderung der VersVermV liegt noch nicht schriftlich vor. Letztlich bedarf dieser dann noch der Zustimmung des Bundesrates. ?Hier rechnen wir aber nicht damit, dass der Bundesrat die unbefristete Nachhaftung noch torpedieren wird.? prognostiziert Rottenbacher. (aks)