Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VUV) hat eine eigene Ombudsstelle eingerichtet. Sie soll außergerichtlich und kostenfrei Konflikte zwischen Verbrauchern und dem Verband angeschlossenen Vermögensverwaltern schlichten.
Wie der Verband mitteilt soll das Ombudsverfahren, mit dem der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bremen Wolfgang Arenhövel betraut worden ist, den Konfliktparteien eine unbürokratische Alternative zum gerichtlichen Verfahren bieten. „Natürlich lassen sich nicht alle Konflikte unkompliziert in einem bilateralen Gespräch klären“, erläutert Arenhövel.
Häufig bedürfe es eines unabhängigen Dritten, der die Situation objektiv von Außen beurteilt. Außerdem seien Gerichtsverfahren bei Auseinandersetzungen mit geringem Streitwert regelmäßig unverhältnismäßig. Das Ombudsverfahren könne diese Lücke schließen, so Arenhövel weiter. Der VUV wertet die Einrichtung der Schlichtungsstelle als Beitrag der Verbandsmitglieder zur nachhaltigen Stärkung des Verbraucherschutzes.
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Alternativen Streitbelegung
„Als Verband sind wir stets auf der Suche nach effizienten Möglichkeiten, um unsererseits den Anlegerschutz zu stärken. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2013/11/EU zur Alternativen Streitbeilegung (AS) in Form unserer eigenen, aber unabhängigen Schlichtungsstelle können wir als Verband ein Zeichen setzen und Verantwortung übernehmen.“, erläutert VuV-Vorstandsvorsitzender Andreas Grünewald.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis zum 9. Juli 2015 erfolgt sein. „Der Verband hat die Errichtung der Schlichtungsstelle um knapp ein Jahr vorgezogen, um bereits heute den Verbrauchern eine pragmatische Möglichkeit der Streitbeilegung zu bieten“, so Grünewald. Der Verfahrensverlauf sei weitestgehend standardisiert.
Nach der ersten Prüfung der eingegangene Unterlagen nimmt die Schlichtungsstelle demnach Kontakt zum betroffenen Vermögensverwalter auf und bittet um seine Stellungnahme. Unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage erarbeite dieser zeitnah einen begründeten Schlichtungsvorschlag, der beiden Seiten abschließend vorgelegt wird, so der VUV.
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Der VUV hat eine Homepage der Ombudsstelle eingerichtet, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren und im Bedarfsfall einen Schlichtungsantrag einreichen zu können. (jb)
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