Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VUV) übt schwere Kritik an der Neufassung der Beitragsordnung für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EDW). Die heute in Kraft getretene Reform sieht unter anderem eine Anhebung des Jahresbeitrags für EDW-Mitglieder um das 3,5-fache vor und legt eine Kappungsgrenze von 45 Prozent des Jahresüberschusses fest.
Der VUV wirft dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in erster Linie vor, bei der Festlegung der Beitragssätze nicht zu berücksichtigen, inwieweit von dem jeweiligen EDW-Mitglied ein Risiko ausgeht, also, inwieweit es selbst in der Lage ist, einen Entschädigungsfall zu verursachen.
Vermögensverwalter sehen sich benachteiligt
Anstatt anhand der bisherigen Entschädigungsfälle jeweils konkrete Risikoprofile der in völlig unterschiedlichen Geschäftsbereichen tätigen EdW-Mitglieder zu ermitteln und danach die Jahresbeiträge festzulegen, habe das BMF eine völlig unreflektierte Pauschalbetrachtung angestellt, so der VUV.
Der Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst und andere ähnliche Beispiele hätten gezeigt, dass die wesentlichen Schadensfälle von Instituten ausgehen, die Kundengelder zulassungsgemäß in Besitz nehmen dürfen.
Unabhängige Vermögensverwalter seien dazu jedoch nicht berechtigt und könnten daher kein nennenswertes Risiko für die Anleger auslösen. Für einen unabhängigen Vermögensverwalter sei es somit ausgeschlossen, ein Schneeballsystem á la Phoenix oder Madoff ins Rollen zu bringen.
„Nach Ansicht des BMF sollen weiterhin diejenigen Institute mögliche Schäden bezahlen, die diese gar nicht verursachen können. Dies und der Umstand, dass diesen Instituten zugemutet werden soll, zusätzlich zur Steuerbelastung auch noch auf 45 Prozent ihres Jahresüberschusses zu verzichten, stößt auf komplettes Unverständnis bei unseren Mitgliedern“, erklärt VUV-Verbandsjustitiar Dr. Nero Knapp.
EDW-Mitglieder flüchten ins Ausland
Diese „unverhältnismäßige“ Belastung verstärke zudem die Tendenz der Mitgliedsinstitute, sich der EDW durch eine Verlegung des Firmenhauptsitzes ins Ausland zu entziehen. Der damit verbundene Verlust an Arbeitsplätzen könne nicht im Interesse des BMF liegen, so der VUV weiter.
Aus Sicht des VUV provoziert die neue Beitragsverordnung – zusätzlich zu der noch anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die bisherigen EDW-Beiträge – gerichtliche Verfahren von Seiten der EDW-Mitglieder. Daher könne nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Beitragsverordnung lange Bestand hat.
Hintergrund: Die EDW-Mitgliedschaft ist für deutsche Wertpapierhändler ohne Vollbanklizenz obligatorisch. Vor allem aufgrund der millionenschweren Entschädigungslast, die aus dem Anlagebetrugsfall Phoenix hervorgeht und auf die zwangsweise der EDW angeschlossenen Unternehmen durch Sonderbeiträge abgewälzt werden soll, muss die Einrichtung viel Kritik einstecken. (hb)