VuV nimmt Anlegerschutzgesetz aufs Korn

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) mit Sitz in Frankfurt hat sich im Rahmen der heutigen Abstimmung im Bundestag über das Anlegerschutzgesetz zu Wort gemeldet. Der Verband stuft das Gesetz als „unzureichend“ ein. Kritische Stimmen gibt es auch seitens der Anlegerschutzanwälte.

Dr. Nero Knapp, VuV
Dr. Nero Knapp, VuV

Das Gesetz sei deshalb unzureichend, weil es, so der VuV, nicht dazu beitrage, mögliche Schäden aufgrund einer falschen Anlageberatung zu verhindern. Geplant ist unter anderem, dass sich alle Mitarbeiter in der Anlageberatung bei der Bafin registrieren müssen. Darunter fallen sowohl Berater in Banken als auch unabhängige Vermögensverwalter.

Wie auch schon die Verbände der Kreditwirtschaft bemängelt der VuV vor allem, dass freie Vermittler nicht unter die Aufsicht der Finanzbehörde Bafin fallen. Diese sollen unter die Gewerbeaufsicht fallen. „Die unterschiedliche Regelung führt zu einem Flickenteppich und zu massiven Qualitätsunterschieden in der Aufsicht der Anlageberater“, sagt Dr. Nero Knapp, Verbandsjustiziar des VuV. Auch den freien Vermittlern könnten Beratungsfehler unterlaufen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, unterschiedliche Maßstäbe an die Beratung anzulegen. Zum Schutz der Anleger müsse das beseitigt werden, so Knapp.

Anlegeranwalt Hahn: „Viel heiße Luft“

In die Diskussion eingeschaltet hat sich auch der Hamburger Fachanwalt für Kapitalanlegerschutz, Peter Hahn, von Hahn Rechtsanwälte. Seiner Ansicht nach ist das Gesetz „viel heiße Luft und bringt dem geschädigten Anleger gar nichts“.

Hahn bezieht sich mit seiner Kritik allerdings vor allem auf die geplanten Regeln für offene Immobilienfonds. Die dortigen Halteregelungen kämen zu spät, denn aktuell nähmen immer noch acht bundesdeutsche Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von 22 Milliarden Euro Anteile nicht zurück, so Hahn.

Aktuell sind vier Fonds, Axa Immosolutions, CS Euroreal, Kanam Grundinvest und SEB Immoinvest, noch bis Mai 2011 geschlossen. Wird der Handel von Anteilen im Mai 2011 nicht wieder aufgenommen, bleiben ihnen noch drei Monate, anderenfalls müssen auch diese abgewickelt werden.

Drei weitere offene Immobilienfonds – Axa Immoselect, Degi International und Degi Global Business – haben die Rücknahme von Fondsanteilen bis November 2011 ausgesetzt. Sollte dann keine ausreichende Liquidität vorhanden sein, müssen auch diese abwickeln. „Für beide Fallkonstellationen kann das neue Gesetz dem geschädigten Anleger keine Lösung anbieten, weil es erst zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll“, kritisiert Hahn. (ks)

Foto: VuV

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