Die EU-Kommission in Brüssel hat einer Beschwerde des Bundes der Versicherten (BdV) stattgegeben und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Infolge dessen muss die Bundesregierung nun den Anfang März 2006 vorgestellten Entwurf des Versicherungs-vertraggesetzes überarbeiten. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: ?Das Policenmodell, bei dem Versicherungsnehmer erst mit dem Versicherungsschein sämtliche Vertrags-unterlagen erhalten, verstößt gegen europäisches Recht.? Stein des Anstoßes war für den BdV, dass selbst nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz die Gesellschaften noch mit dem ?Policenmodell? hätten arbeiten können. Es hätte lediglich einer Zustimmung des Kunden bedurft, moniert Blunck.
Zugleich ist das so genannte ?Treuhänderverfahren? durch die BdV-Beschwerde ins Visier der Brüsseler Kommissare geraten. Auch dieses verstoße gegen europäisches Recht, heißt es von Seiten des BdV. Mit diesem Verfahren hätten die Versicherer bisher die von den Gerichten für unwirksam erklärten Versicherungsklauseln ?geräuschlos? bereinigt. Dabei seien, so der GdV, von den Gesellschaften ?ausgewählte? Treuhänder eingesetzt worden. ?Der BdV fordert schon lange die Abschaffung des Treuhänder-verfahrens. Wir sehen für uns im Einschreiten der EU-Kommissare einen großen Erfolg Sache?, resümiert Blunck.