Laut einer Untersuchung von Stiftung Warentest und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfüllt keines der untersuchten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) alle gesetzlichen Anforderungen. Die VIBs müssen Fakten zu dem Anlageprodukt, insbesondere Chancen, Risiken und Kosten enthalten.
Seit Juni 2012 müssen Anbieter, die geschlossene Fonds oder andere Kapitalanlagen wie Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen vertreiben, ihren Kunden ein Informationsblatt zur Verfügung stellen.
Das VIB muss in kurzer und verständlicher Form alle wesentlichen Fakten zu dem Produkt, seinen Chancen, Risiken und Kosten sowie den Provisionen für den Vermittler enthalten.
Ungenaue Angaben zu Konditionen
Der Untersuchung zufolge verstößt jedes vierte der 67 Unternehmen, die im März eine Vermögensanlage verkauften, gegen die Pflicht, das dazugehörige Informationsblatt auch auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Insgesamt sind 24 VIBs daraufhin untersucht worden, wie sie die im Gesetz festgelegten Informationspflichten umsetzten. Lediglich ein VIB habe das Produkt zumindest grundsätzlich im Detail beschrieben, so die Studie. Alle anderen VIBs seien demnach ungenau geblieben und nicht ausreichend auf konkrete Konditionen der jeweiligen Vermögensanlage eingegangen.
„Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden“, meint Dorothea Mohn, Finanzexpertin des VZBV.
VZBV fordert besseren Verbraucherschutz
Der VZBV spricht sich dafür aus, den aktiven Vertrieb solcher Vermögensanlagen an Privatanleger zu verbieten. Zumindest seien laut VZBV schärfere Schutzvorschriften nötig, um die Risiken für Anleger durch den Vertrieb von Vermögensanlagen zu reduzieren.
Das Bundesfinanzministerium sollte zudem einheitlich klare Standards für die VIBs setzen, so der VZBV. Die Kurzinformation des VIB müsse auf einen Blick und in drucktechnisch hervorgehobener Form das maximale Verlustrisiko der Anlage deutlich machen und eine Aussage darüber enthalten, wer unter welchen Voraussetzungen als Anleger für die jeweilige Vermögensanlage geeignet ist. (jb)
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