Die Erleichterungen für Investoren können auch den Wohnungsbau pushen, heißt es in einer Mitteilung des Immobilienverbands ZIA. „Die steuerlichen Verbesserungen durch die degressive AfA sind eine richtige Reaktion, um für Investorinnen und Investoren den Knoten durchzuschlagen, damit der Stillstand beim Wohnungsbau ein Ende hat“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.
Es sei auch ein gutes Zeichen, dass der Gesetzgeber nun die Kombinationsmöglichkeit der degressiven AfA mit der bereits bestehenden Sonder-AfA zulasse, auch wenn die Sonder-AfA wegen ihrer beschränkenden Kriterien nicht von allen Bauwilligen genutzt werden könne. Afa steht für „Absetzung für Abnutzung“, also landläufig Abschreibungen.
„Wenn der Bundesrat diesen Weg unterstützt, dann zeigen die politischen Spitzen-Entscheiderinnen und -Entscheider: Sie haben die Dringlichkeit von Erleichterungen verstanden, die auch für Investitionen in den Wohnungsbau in Deutschland eminent wichtig sind“, so Mattner.
Auf Verschärfung der Zinsschranke verzichtet
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft sei es vor diesem Hintergrund nur konsequent, dass im Wachstumschancengesetz auf die Verschärfung der Zinsschranke durch die sogenannte Anti-Fragmentierungsregelung nun verzichtet wurde. Damit sollten – so der ursprüngliche Plan – Möglichkeiten, Zinsen von Bankdarlehen steuerlich in Abzug bringen zu können, begrenzt werden.
Hier habe der ZIA insbesondere als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vor katastrophalen Folgen für die Wohnungswirtschaft gewarnt. „Es ist gut, dass dieses absurde Gedankenspiel nun offenbar ad acta gelegt wird“, betont Mattner.