Hundehalter, die jetzt im Corona-Lockdown vermehrt mit ihren Hunden unterwegs sind, sollten gerade jetzt auf Nummer sicher gehen. Was viele nicht wissen: Eine Privathaftpflichtversicherung ist hier nicht ausreichend.
Die Hundehalterhaftpflicht schließt diese Lücke und schützt Mensch und Tier vor unliebsamen finanziellen Folgen. Darauf weisen die Experten der GHV Versicherung in Darmstadt aufgrund der aktuellen Situation vieler Hundehalter hin.
Im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung wird jeder Schaden abgedeckt, der Dritten durch den vierbeinigen Begleiter entsteht, egal ob an fremdem Eigentum, fremdem Vermögen oder bei Personenschäden.
Häusliche Gemeinschaft und Familienangehörige inklusive
Neben den Haltern sind Familienangehörige und Personen eingeschlossen, die mit in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Aber auch die Mit-Besitzer oder private Hundehüter, in deren Obhut sich das Tier beispielsweise bei einer längeren Abwesenheit befindet, werden geschützt.
„Gerade wenn in der Corona-Krise vermehrt auch ungeübtere Betreuungspersonen mit einem Hund unterwegs sind, kann es zu Situationen kommen, in denen etwas passieren könnte. Damit die Hundehüter dann nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben, ist es wichtig, auch sie gut abgesichert zu haben“, erklärt Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung. Und nicht nur das: Auch ein Biss, der den Betreuer selbst beim Hüten des Tieres verletzen kann, ist bei der Versicherung inbegriffen.
Dog Dance und Hundeschlittenrennen
Zudem tritt die Hundehalterhaftpflicht bei Schäden ein, die durch Aktivitäten wie Hundeprüfungen, Schauvorführungen, Turniere, Ausstellungen und Hundelehrgänge entstehen können. Auch die private Teilnahme an Veranstaltungen und deren Vorbereitungen sind mitversichert: Dazu gehören beispielsweise Hunde- und Hundeschlittenrennen, Agility-Sport oder Dog Dance.
Bei langfristigen Auslandsaufenthalten sind Hund und Halter bis zu 5 Jahren geschützt, innerhalb Europas sogar zeitlich unbegrenzt.
In der Versicherung sind darüber hinaus eine Forderungsausfalldeckung, Mietsachschäden an Räumen bis zehn Millionen Euro und an mobilen Einrichtungsgegenständen bis 50.000 Euro abgedeckt.
Die Mitversicherung von Welpen bis zum 15. Monat und eine Neuwertentschädigung bis 2.500 Euro gehören genauso zum Versicherungsschutz wie Leistungen beim Verstoß gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht. (dr)
Foto: GHV