In einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin zum Bitcoinhandel werden der Finanzaufsicht BaFin Grenzen aufgezeigt. Für den AfW hat das Urteil noch in einem ganz anderen Zusammenhang Relevanz.
Der BaFin wird in dem Urteil bescheinigt, dass es „nicht Aufgabe der Bundesbehörden ist, rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen.“ Auch auf anderen Gebieten ist es insofern nicht Aufgabe der BaFin, sondern des Gesetzgebers, rechtsgestaltend zu agieren. Das Gericht weist ausdrücklich auf die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze hin, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und Rechtsvorschriften sehr genau selbst fassen muss.
Finanzinstrument nach KWG?
In dem rechtskräftigen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25. September 2018 – Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/18) – ging es hauptsächlich darum, ob Bitcoins als Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG), anzusehen sind. Das Gericht verneinte das und wandte sich damit gegen die Rechtsauffassung der Finanzaufsicht BaFin.
AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth meint dazu: „Eine Wertung zu der Bitcoinproblematik sei hier dahingestellt. Aus unserer Sicht sind die Feststellungen des Gerichts in dem Urteil in Bezug auf die BaFin viel entscheidender.“
Seite zwei: Folgen des Urteils für andere Finanzsektoren