Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger damit um 0,6 Prozent oder 121.000 im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Höhe der gezahlten Renten wuchs im gleichen Zeitraum, um 4,9 Prozent beziehungsweise 17,7 Milliarden Euro.
Von den gesamten Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten 68 Prozent (260,5 Milliarden Euro) zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 erhöhte sich der durchschnittliche Besteuerungsanteil um 13 Prozentpunkte.
Grund für diesen Anstieg ist eine Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005, erklärten die Bundesstatistiker. Kern der Neuregelung sei der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Auszahlungen besteuert werden. Die bislang bis zum Jahr 2040 vorgesehene Übergangsphase wurde kürzlich bis zum Jahr 2058 verlängert.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.
Viele Renten bleiben steuerfrei
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen, könne aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht mitgeteilt werden, hieß es.
Nur 40 Prozent mussten Steuern zahlen
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen demnach für das Jahr 2020 vor. In dem Jahr mussten 40 Prozent oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Empfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2019 stieg dieser Anteil um 2,7 Prozentpunkte beziehungsweise 636.000 Menschen.
Bei 82 Prozent der im Jahr 2020 Steuer zahlenden Rentenempfänger lagen laut Bundesamt neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. (dpa-AFX)